Presse-Meldungen

24. Juli 2009

Bürgerentlastungsgesetz – CSU hält Wort

Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Bürgerentlastungsgesetz trägt seinen Namen völlig zu Recht. Es entlastet die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betriebe von Steuern und Abgaben in einem Gesamtvolumen von ca. 13 Mrd. Euro. Allein die neue Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bringt den Bürgern ab nächstem Jahr 9,5 Mrd. Euro. Das ist die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme in dieser Legislaturperiode. Gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte können durch die Absetzbarkeit ihrer Versicherungsbeiträge bis zu 1.000 Euro im Jahr sparen – selbstverständlich profitieren auch die Privatversicherten. Zugleich sinkt der Krankenkassenbeitrag ab 1. Juli von 15,5 % auf 14,9 %. Für Vorsorgeaufwendungen wie z. B. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen werden zudem die bisherigen Abzugsgrenzen jeweils um 400 Euro erhöht – solange nicht die Steuerabzugsfähigkeit durch die Steuerverrechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aufgebraucht wird. Für die allermeisten Normalverdiener bedeutet dies: Auch ihre Vorsorgeversicherungen werden künftig steuerlich besser berücksichtigt.

Den vollständigen Text der Mitteilung finden Sie hier.


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