26.01.2012
Bundesbaugesetz setzt neue Akzente auch für das Bauen im Allgäu
Mit der Novelle des Bundesbaugesetzes werden wir verbesserte Rahmenbedingungen zur Stärkung der Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden setzen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Gerd Müller. Es kommt in Zukunft darauf an, dass in unseren Ge-meinden nicht nur in den attraktiven Randgebieten Neubaugebiete ausgewiesen werden, sondern verstärkt die Dorfkerne und die Innenentwicklung der Städte gestärkt werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss in Zukunft verstärkt Rücksicht auf die Schonung landwirtschaftlicher Flächen genommen werden. Derzeit verlieren wir in Deutschland täglich 100 Hektar landwirtschaftliche Fläche durch Versiegelung, Ausweisung von Aus-gleichsflächen und Bebauungen.
Im Zuge der Umsetzung der Energiewende ist dabei auch eine Novellierung der Ausgleichsflächenregelung der Gemeinden notwendig und geplant. Für das Allgäu von hervorgehobener Bedeutung ist die im neuen Baugesetzbuch vorgesehene Erleichterung der Weiternutzung aufgelassener Bauernhöfe und landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich. Dort wo landwirtschaftliche Gebäude nicht mehr genutzt werden, muss eine Folgenutzung durch die Eigentümer in Form von Wohnungsbau aber auch durch die Ansiedlung von Kleingewerbe möglich sein. „Wir wollen keine Ruinen in der Landschaft, sondern den Erhalt der Gebäude durch Weiternutzung in Form von Wohnraum oder Kleingewerbe. Dies muss in angemessener Weise erfolgen und deshalb werden die Gemeinden einen breiteren Genehmigungsspielraum erhalten. Die Novelle des Bundesbaugesetzes befindet sich jetzt in der endgültigen Abstimmung und kann in der zweiten Hälfte des Jahres voraussichtlich umgesetzt werden“, so Staatssekretär Gerd Müller. „Bundesbauminister Peter Ramsauer hat unsere Vorschläge aufgenommen und wird noch in diesem Jahr im Rahmen eines Besuches in Kempten das Gespräch mit den Kommunalpolitikern suchen.“