16. Juni 2010
Dr. Gerd Müller verteidigt Alpwirtschaft
Im Deutschen Bundestag wurde heute die Novelle des Bundeswaldgesetzes abschließend beraten. Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz, tritt entschieden für die neue Regelung zur Abgrenzung der Almen vom Wald ein. „Mit dieser Regelung wird die Bewirtschaftung und Offen-haltung der ökologisch wertvollen Almflächen sicher gestellt und die be-sondere Bedeutung der Alpwirtschaft anerkannt“, sagte Müller heute in der Diskussion.
Mitnichten werden hiermit, wie von den Kritikern behauptet, Schutzwälder den Interessen der Alm- und Alpbauern geopfert. Von dieser Regelung sind ausschließlich Flächen betroffen , die zwar einen lichten Baumbestand auf-weisen, derzeit aber zur Weidehaltung genutzt werden. „Diese Klarstellung gibt den Alm- und Alpbauern die notwendige Rechtssicherheit für den aus landeskulturellen und ökologischen Gründen wertvollen weiteren Betrieb ihrer Almen und Alpen“ so Müller weiter.
Müller bezeichnete die neue Regelung als wichtigen Eckpunkt für den Er-halt der ökologisch unverzichtbaren und landwirtschaftlich unvergleichbaren Bergwelt. Unsere Alpbauern verdienen besondere Unterstützung bei ihrer nicht immer einfachen Arbeit, so Müller.