Müller informiert

22.10.2010

Hinzuverdienstgrenzen werden neu geregelt

Das Bundeskabinett hat im Zuge der Neugestaltung der Regelleistung nach SGB-II am vergangenen Mittwoch auch eine Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen beschlossen, die ALG II-Empfängern den Absprung in eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern soll. Die Hinzuverdienste sollen daher ab dem 1. Juli 2011 wie folgt geregelt werden: Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst bleiben für ALG II-Empfänger als Freibetrag bestehen. Gleich bleibt auch, dass bei einem Zuverdienst zwischen 100 und 800 Euro 20 Prozent nicht angerechnet werden. Neu ist hingegen, dass ALG II-Empfänger bei einem Hinzuverdienst bis 1.000 Euro vom Betrag zwischen 800 und 1.000 Euro nun 20 statt derzeit 10 Prozent behalten dürfen. Für die Beitragsspanne von 1.000 bis 1.200 Euro bzw. 1.000 bis 1.500 Euro (für Haushalte mit Kindern) bleibt es wie bisher bei zehn Prozent. Der Betrag, den ALG-II-Empfänger maximal im Monat hinzuverdienen können, steigt damit für Alleinstehende um 20 Euro von 280 auf 300 Euro, für Familien mit Kindern von 310 auf 330 Euro. Damit setzen wir für Hinzuverdiener Anreize, mehr Stunden und damit vollzeitnäher zu arbeiten.


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