16.12.2011
Müller: Besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet jetzt umgesetzt
Nach langen Beratungen hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche jetzt einen besseren Schutz für Verbraucher vor Kostenfallen im Internet beschlossen. „Auch im Allgäu“, so Staatssekretär Dr. Gerd Müller, „werden Verbraucher häufig Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet“. Dies habe jüngst ein Gespräch mit Vertretern des Polizeipräsidiums Kempten bestätigt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung Geld kostet. So werden Produkte als gratis angepriesen, während im Kleingedruckten horrende Preise versteckt sind. „Dies werde mit der zukünftigen gesetzlichen Regelung unterbunden“, so Verbraucherstaatssekretär Dr. Gerd Müller. Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen nach dem verabschiedeten Gesetzentwurf zukünftig klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder einer Dienstleistung informieren. „Wichtig ist darüberhinaus“, so Müller, „dass ein Vertrag nur zustande kommt, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Internetkriminalität ist nicht zu unterschätzen und auch im Online-Banking sowie beim Gebrauch der Kreditkarten im Automatenverkehr ist Vorsicht geboten. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird es zu einem erheblichen Stück mehr Sicherheit kommen, und dennoch ist jeder Einzelne aufgefordert die Gefahren des Internets zu kennen und sich darauf einzustellen.“