4. August 2011
Müller für Stärkung der Patientenrechte
Mit einem Patientenrechtegesetz will jetzt die Bundesregierung die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen forcieren. „Wir werden das Arzt-Patienten-Verhältnis auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und die Rechte der Patienten stärken“, so Staatssekretär Dr. Gerd Müller. So muss beispielsweise das Beschwerdemanagement in den Krankenhäusern verbessert werden und die Verfahrensrechte für Patienten und deren Angehörigen bei Verdacht auf Behandlungsfehler verstärkt werden.
„Gerade unter verbraucherschutzrechtlichen Aspekten sind diese Regelungen von großer Bedeutung, da sie die verstreuten Patientenrechte bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitswesen stärken,“ so der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium. „Das Patientenrechtegesetz wird Transparenz über die bereits bestehenden, umfangreichen Rechte schaffen, die Durchsetzung dieser Rechte verbessern, die Gesundheitsversorgung schützen und Unterstützung bei Behandlungsfehlern geben.“
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat sich in diesem Zusammenhang bereits mit 21 regionalen Beratungsstellen erfolgreich etabliert und mittlerweile den Zuschlag für eine dauerhafte Beratungsarbeit erhalten. Unter der kostenlosen Hotline 0800-0 11 77 22 oder auf der Internetseite www.unabhaengige-patientenberatung.de können Verbraucher sich über ihre Rechte im Gesundheitswesen informieren.