13. Juli 2010
Müller informiert: Ferienjobs für Jugendliche anrechnungsfrei
Aufgrund der kurz bevorstehenden großen Sommerferien informiert der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Dr. Gerd Müller noch einmal über die geänderte Rechtslage bei Ferienjobs. So werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb von 1.200 Euro im Jahr liegt. Des Weiteren dürfen die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein.
Müller begrüßt diese Regelung, da „Jugendliche auf diese Weise motiviert werden, sich eigene kleine Wünsche durch selbstverdientes Geld zu finanzieren“. „Darüber hinaus“, so Müller weiter, „stärkt dies das Selbstbewusstsein der jungen Menschen in ihre eigene Leistungsfähigkeit und schafft erste Erfahrungen im Berufsleben.“