Müller informiert

15.10.2010

Müller informiert: Widerspruch gegen Google Street View auch weiterhin möglich

Obgleich die Einspruchsfrist gegen den umstrittenen Internetdienst Street View von Google abgelaufen ist, besteht für unsere Bürger kein Grund zur Panik, so Müller. Auch über den 15. Oktober hinaus können sich Hausei-gentümer und Mieter mit einem Widerspruch gegen die „Zurschaustellung im Internet“ wehren. Im Unterschied zu denen, die bis zum 15. Oktober Widerspruch eingelegt haben, müssen die Bewohner jedoch davon ausge-hen, dass Ihre Objekte zunächst im Internet veröffentlicht und erst an-schließend nachträglich unkenntlich gemacht werden. Nach eigenen Anga-ben startet Google Street View zunächst in 20 großen Städten, darunter Berlin und München. Um die Bürger zu schützen, wird die Bundesregierung Anfang Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Erhebung, Nutzung und Verknüpfung von Geodaten vorlegen, der dann von der Inter-netwirtschaft nicht überschritten werden darf.

 


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