15.12.2010
Neue Regelung für Feuerwehrführerschein auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2010 den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Der von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer eingebrachte Entwurf überträgt die Kompetenzen zur Ausstellung der Führerscheine auf die Länder und erleichtert so den Erwerb des Feuerwehrführerscheins. Ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehr und der Katastrophen- und Hilfsdienste können künftig unbürokratisch Führerscheine ausgestellt werden, die zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs bis zu 7,5 Tonnen berechtigen. Der Entwurf geht gegen die rückläufige Zahl der Helfer vor, die ein Einsatzfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen fahren dürfen. Das Gesetz tritt bis spätestens Frühjahr 2011 in Kraft.