9.12.2010
Staatssekretär Dr. Gerd Müller begrüßt die neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich jetzt auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden. „Wichtig ist uns zudem eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte, die auf objektiven Kriterien basiert. Ein entspre-chendes Konzept wird derzeit in Deutschland erarbeitet. Verpflichtende Herkunftskennzeichnungen sollen nur eingeführt werden, wenn sie die Informationen liefern, die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen. Die neue Allgäu Marke ist ein Vorreiter dieser regionaler Kennzeichnung“, so Müller.
Nährwertkennzeichnung: Es wird vorgeschrieben, den Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufzulisten.
Mindestschriftgröße:
Für verpflichtende Kennzeichnungselemente wird eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm (bezogen auf den Buchstaben „x“) festgelegt.
LebensmittelImitate:
Auf die Verwendung von Lebensmittelimitaten wie Käse- oder Schinkenersatz muss zukünftig in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ausdrücklich hingewiesen werden.
Allergen-Kennzeichnung:
Die wichtigsten Allergene müssen zukünftig auch bei nicht verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Beispiele hierfür sind Eier, Fisch, Erdnüsse und glutenhaltige Erzeugnisse.
Koffein-Kennzeichnung
Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie z.B. Energy-Drinks, werden EU-weit mit einem gesonderten Warnhinweis für Schwangere und Kinder versehen.
„Nano“-Kennzeichnung
Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Partikel enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Herkunftskennzeichnung
Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden, bezogen auf den Verpackungsort.