03.03.2011
Staatssekretär Dr. Müller: Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt deutliche Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes für unsere Bürgerinnen und Bürger
In der heutigen Kabinettssitzung wurde der Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. „Der Gesetzentwurf stärkt einerseits die Rechte der Verbraucher und weitet andererseits die Informationspflichten der Anbieter aus“, zeigte sich Staatssekretär Dr. Gerd Müller zufrieden.
Im Entwurf enthalten sind kostenfreie Warteschleifen bei allen Formen von Sonderrufnummern sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Ferner dürfen alle anderen Warteschleifen nur zum üblichen Tarif abgerechnet werden.
Bei Umzug müssen Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort gewährleisten, andernfalls gilt für die betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Im Falle eines Anbieterwechsels mit Rufnummernmitnahme muss die Freischaltung binnen 24 Stunden erfolgen.
„Damit ergeben sich für unsere Bürgerinnen und Bürger klare Verbesserungen im Bereich des Verbraucherschutzes“, so Müller. „Zusätzlich werden die Anbieter des Telekommunikationsmarktes stärker in die Pflicht genommen.“
Die Novelle verpflichtet die Anbieter, künftig jeden Vertrag auch mit einer Höchst-laufzeit von 12 Monaten anzubieten. Die anfängliche Mindestlaufzeit wird daneben auf 24 Monate beschränkt. Ebenso sind Anbieter fortan verpflichtet, die Mindestge-schwindigkeit bei DSL-Verträgen anzugeben. Mit den Neuregelungen wird auch festgelegt, dass Verbraucher zukünftig mit den Rechnungen die Kontaktdaten von Auskunftsdiensten erhalten.
„Der heute in Berlin beschlossene Entwurf bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Markttransparenz und Kundenorientierung. Gerade auf dem Telekommunikationsmarkt wurden Verbraucher oft bewusst getäuscht. In Zukunft stehen nun spürbar mehr Rechte und Informationen zur Verfügung, von denen die Bürgerinnen und Bürger enorm profitieren werden“, so Müller.