Müller informiert

04.02.2011

Steuervereinfachungsgesetz kommt vor allem Familien mit Kindern zugute: Alle Eltern können künftig Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen.

Der Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurde vom Bundeskabinett beschlossen und führt zu Entlastungen von Familien mit Kindern und Arbeitnehmern. „Mit diesem Beschluss halten wir Wort zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und vereinfachen das Steuerrecht und zugleich das Besteuerungsverfahren“, so Staatssekretär Dr. Müller. „Mit diesem Beschluss gehen wir mit der Zeit. Schließlich wollen immer mehr Familien von Kinderbetreuungsangeboten Gebrauch machen. Nun können alle Eltern, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzen“, so Müller.
Zudem wird die Beantragung von Kindergeld vereinfacht. Mussten Eltern bisher jährlich nachweisen, dass das Einkommen ihres Kindes unter 8.004 Euro liegt, bedarf es ab 2012 eines Nachweises erst nach Beendigung der ersten Berufsausbildung.
Darüber hinaus erhöht sich für alle Arbeitnehmer der jährliche Pauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro.
 


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